Aufruf zur Nominierung für den GNAA Wissenschaftspreis 2025
Bis zum 31.10.2024 können Sie eine Nominierung für den GNAA Wissenschaftspreis einreichen. Die Auszeichnung steht allen Karrierestufen offen. Aktive Mitglieder des Vorstands können nicht vorgeschlagen werden; Befangenheit ist auszuschließen.
Vorschlagende können ihre Nominierung per Email bei der Vorsitzenden (Vorsitzender@archaeometrie.de) und dem Schriftführer (schriftfuehrer@archaeometrie.de) der GNAA einreichen. Der Vorstand bittet um eine Begründung für den Vorschlag (max. 2 Seiten).
Weitere Details zum GNAA-Wissenschaftspreis zur Vergabe und dessen Modalitäten finden Sie im folgenden Text:
Vergabe des GNAA Wissenschaftspreises
Gemäß Beschluss der Mitgliedersammlung vom 15.04.2024 vergibt die Gesellschaft für Naturwissenschaftliche Archäologie ARCHAEOMTRIE e.V. (GNAA) alle zwei Jahre den „GNAA Wissenschaftspreis“ zur Förderung der Forschung in der Archäometrie. Der Preis würdigt herausragende Leistungen in der naturwissenschaftlichen Archäologie und Archäometrie. Das Augenmerk liegt auf Erkenntnissen, die mit naturwissenschaftlichen Methoden gewonnenen wurden und die Verbindung von Methodik, Theorie und Praxis der Materialität von Kulturgut beschreiben, welche die Menschheitsentwicklung mittels Wechselwirkung von ideeller und materieller Kultur illustrieren.
Modalitäten
Die Preisträger*innen sollen der Auszeichnung gerecht werden, indem sie zum Erklären, Verstehen und Bewahren von Artefakten unterschiedlicher Epochen, Materialien, Produktionsarten und Stilmitteln beitragen. Die Auszeichnung erfolgt auf Vorschlag aus den Reihen der Mitglieder der GNAA. Eine Selbstbewerbung ist ausgeschlossen. Aktive Mitglieder des Vorstands können nicht vorgeschlagen werden. Über die Vergabe entscheidet der Vorstand unter Beratung durch geeignete Fachvertreter*innen aus dem GNAA-Mitgliederkreis. Befangenheiten sind auszuschließen. Die Auszeichnung steht allen Karrierestufen offen. Der Preis ist mit 300 € dotiert und wird anlässlich der gemeinsamen Jahrestagung „Archäometrie und Denkmalpflege“ der GNAA, des AK Archäometrie der GDCh und des AK Archäometrie und Denkmalpflege der DMG vergeben. Die Verwendung des Preisgeldes ist für die eigene Forschung bestimmt. Jeweils im September/Oktober des Vorjahres der nächsten Tagung wird auf der Webseite der GNAA (https://www.archaeometrie.de/) ein Aufruf gestartet und eine Frist für die Einreichung von Vorschlägen genannt. Mitglieder der GNAA können die von ihnen ausgewählte Person mit einer Begründung per email beim Vorstand der GNAA nominieren. Vorschläge ohne Begründung werden nicht berücksichtigt. Die Auszeichnung wird auf der jeweils dem Call folgenden Jahr stattfindenden „Archäometrie und Denkmalpflege“-Tagung verliehen. Damit verbunden ist für die Preistragenden ein Keynote-Vortrag auf dieser Tagung zu ihren Forschungsaktivitäten. Die GNAA übernimmt hierfür zusätzlich die Tagungsgebühr für die jeweilige Tagung.
Kontaktadressen des Vorstandes: https://www.archaeometrie.de/vorstand/
23. Juli 2024, der Vorstand der GNAA